Satzung
des Vatertagclubs Dortmund (VTC)
Präambel:
Es gilt das “Musketierprinzip“: Wir bilden eine Gemeinschaft d.h., keiner wird orientierungslos zurückgelassen oder vorzeitig alleine besinnungslos nach Hause geschickt. Das Trossfahrzeug wird stets von mindestens Zweien gezogen / bewacht.
§1: Die Anwesenheit von Weibsvolk ist weder zu den Vereinstreffen noch am Vatertag erwünscht
§2: Kein Weibsvolk
§3: Mindestalter zur Teilnahme ist 18 Jahre
§4: „Sicherheit geht vor“ am Vatertag
§5: Definitionen:
Gevatter: Zahlende Stammmitglieder mit Stimmrecht
Gehilfe: Eingeladene und von den Gevattern bestätigte Gäste zum Vatertag.
Gehilfenanwärter: Von einem Gevatter zum Vatertag vorgeschlagener Gast, der noch nicht von allen Gevattern bestätigt wurde.
Experte: Zu Treffen eingeladene Gäste mit Vorschlagsrecht, keine zwingende Aufnahme als Gehilfe.
§6: Allgemeines:
Vereinsstätte: Bei Gevatter DM
Vereinsmanufactur: Bei Gevatter JB
Vereinstreffen: Jeden ersten Sonntag im Monat, 17:00 Uhr, Ort wird kurzfristig festgelegt
Zahlungsziel des Monatsbeitrages: an jedem ersten Sonntag im Monat zum Treffen. Bei einem größeren Rückstand als eine Rate pro Treffen ist eine Mahngebühr von 5 € pro Monat fällig.
Kleidung am Vatertag: Am Vatertag ist die von den Gevattern verabschiedete Kleidung zu tragen, wie in Anhang 1 beschrieben.
§7: Nominierung als Gehilfe:
Abs. 1: Die Gevatter dürfen pro Jahr einen neuen Gehilfenanwärter benennen. Dieses Recht ist unveräußerlich.
Abs. 2: Neu ernannte Gehilfenanwärter müssen bei Veto mindestens eines Gevatters einen Wesenstest bestehen. Der Wesenstest ist im Anhang 2 beschrieben.
Abs. 3: Bereits ernannte Gehilfen aus den Vorjahren müssen von allen Gevattern einstimmig bestätigt werden.
Abs. 4: Wird der Gehilfenanwärter abgelehnt, darf der vorschlagende Gevatter jeweils einen weiteren Gehilfenanwärter benennen, bis dieser von allen bestätigt wurde.
Abs. 5: Jeder Gevatter bürgt moralisch und finanziell für seine Gehilfen.
Abs. 6: Die Gehilfen beteiligen sich mit einer von den Gevattern festzulegende Spende am Vatertagsmarsch.
§8: Neuaufnahme von Gevattern:
Abs. 1: Es wird ein Anteil von mindestens 50% der Gevatter als Vater angestrebt.
Abs. 2: Gevatteranwärter müssen folgende Bedingungen erfüllen um Gevatter zu werden:
Bedingung 1:
Der Gevatteranwärter muss aus freiem Willen den Wunsch äußern, Gevatter zu werden.
Bedingung 2:
mindestens zweimalige Teilnahme als Gehilfe
odermindestens einmalige Teilnahme als Gehilfe und besonderer Einsatz als Experte
Bedingung 3:
Initiationsritus zum Gevatter gemäß Anhang 3
Bedingung 4:
Einstimmiger Beschluss der Gevatter
Bedingung 4:
Der Gevatteranwärter erkennt die Satzung des VTC Dortmunds per Unterschrift an
§9: Wahlverfahren:
Abs. 1: Wahlen finden nur zu Vereinstreffen statt
Abs. 2: Bei mehreren Auswahlmöglichkeiten gibt es mehrere offene Wahlgänge nach dem Ausschlussverfahren mit einfacher Mehrheit, bis eine absolute Mehrheit aller Gevatter (Anwesende wie nicht Anwesende) für eine Möglichkeit erreicht ist. Im Falle, dass keine absolute Mehrheit zustande kommt, wird die Wahl aller Alternativen beim nächsten Treffen wiederholt.
§10: ruhende Mitgliedschaft und Austritt:
Abs. 1: Ehemalige Gehilfen sind Gehilfenanwärter für zukünftige Vatertage auf Lebenszeit
Abs. 2: Eine ruhende Mitgliedschaft für Gevatter ist nicht vorgesehen und wird im Einzelfall besprochen werden.
Abs. 3: Ein Austritt als Gevatter ist jederzeit möglich. Neuaufnahme ist nur über die in § 8 beschriebenen Bedingungen möglich.
Abs. 4: Bei Austritt eines Gevatters gibt es keine Rückerstattung der bisher bezahlten Beiträge.
Anhang 1: Kleidung und Ehrenabzeichen, Verdienstkategorien
Anhang 2: Wesenprüfung für Gehilfenanwärter
Anhang 3: Initiationsritus zum Gevatter
Anhang 4: Sanktionen